Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Korrespondenz

Ich bitte um elektronische Benachrichtigung durch mentorings an meine im Vertrag aufgeführte E-Mail-Adresse und erkläre mein Einverständnis mit der unverschlüsselten Übertragung der Daten. Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass elektronische Benachrichtigungen (einschließlich Mahnungen) an die letzte dem Nachhilfeinstitut mentorings gemeldete Adresse dem Inhalt nach als bekannt gelten und ich selbst für den Abruf dieser Benachrichtigungen und für die unverzügliche Meldung von Adress-Änderungen an mentorings verantwortlich bin.

 

§ 2 Unterrichtszeiten

Die Unterrichtsblöcke werden von uns festgelegt und können unter Umständen verändert werden, wobei wir in unserer Planung versuchen bestmöglich auf die Wünsche der Schüler und ihrer Eltern einzugehen.

 

§ 3 Unterrichtsfreie Zeiten

Auf Grund der notwendigen Erholungsphase wird in den Ferien grundsätzlich nicht unterrichtet. Die so ausgefallenen Stunden werden als Ersatzstunden behandelt und können gemäß den Ausführungen unter Punkt 2 während der Schulzeit eingesetzt werden, bspw. als Notfallstunde. Eine Ausnahme stellen die Sommerferien dar. Die Nachholfrist beträgt hierbei 12 Wochen.

 

§ 4 Fehlzeiten

Sollte ein Schüler aus berechtigtem Grund (Krankheit, schulische Veranstaltung) nicht zum Unterricht erscheinen können, besteht die Möglichkeit, bei Vorlage einer ärztlichen, bzw. schulischen Bescheinigung, die versäumte Stunde zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. als Notfallstunde kurz vor einer Klassenarbeit, nachzuholen. Die Planung der gutgeschriebenen Stunden erfolgt nach unseren freien Kapazitäten, wobei wir versuchen, bestmöglich auf die Wünsche des Schülers einzugehen. Meldet der Schüler sich aus privaten Gründen bis spätestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn ab, werden wir ebenfalls versuchen die Stunde mit ihm aufzuholen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Falls der Schüler dem Unterricht unentschuldigt fern bleibt, oder sich mehr als 15 Minuten verspätet und keine Lehrkraft am Institut antrifft, gilt der Unterricht als erbracht. Ersatzstunden müssen innerhalb von acht Wochen aufgeholt werden, bevor sie verfallen und können nicht verrechnet werden. Ein Fernbleiben des Unterrichtes mindert in keinem Falle die Unterrichtsgebühr. Sollte es betriebsbedingt zu Unterrichtsausfällen kommen, werden die Unterrichtsblöcke selbstverständlich aufgeholt bzw. der Monatsbeitrag dementsprechend vermindert, falls es unsererseits nicht möglich ist, einen Ersatzblock anzubieten.

 

§ 5 Haftung

Eltern haften für Ihre Kinder. Jeder haftet selber für sein Eigentum. Es wird keine Haftung für Unfälle übernommen, die auf unachtsames Verhalten zurückzuführen sind. Dies besitzt ebenfalls für den Hin- und Rückweg zum Nachhilfeunterricht Gültigkeit.

 

§ 6 Zahlungen

Der Unterrichtsbeitrag ist bis spätestens zwei Wochen nach erbrachter Leistung zu zahlen und kann per Überweisung entrichtet werden. Bei SEPA Lastschrifteinzügen wird die Abbuchung immer 3 Tage nach Ablauf einer Periode vorgenommen. In allen Abrechnungszeiträumen ist der volle Tarifsatz zu entrichten, wobei die Zeitspanne der Anmeldung von dieser Regelung ausgenommen sein kann. Bei Rechnungen wird stets kaufmännisch gerundet.

 

§ 7 Kündigung

Die Kündigung bedarf der Schriftform und hat bis spätestens drei Monate vor Vertragsende zu erfolgen. Eine Ausnahme stellt hierbei der Monatsvertrag dar. In diesem Fall gilt die Kündigungsfrist von einem Monat. Wird diese Frist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch, um die dem Vertrag zu Grunde liegende Laufzeit.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

Nebenabreden und Änderungen der oben genannten Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bedingungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.